Betriebs­anlagen­genehmigung

Allen voran steht immer die Betriebsanlagengenehmigung, die Rechtssicherheit gegenüber Behörden und Nachbarn schafft und erlaubt das rechtlich abgesicherte Arbeiten im eigenen Betrieb.

Spätestens alle 5 bzw. 6 Jahre hat der Betriebsinhaber den Betrieb auf die Einhaltung der gesetzlichen und durch Bescheid vorgegebenen Bestimmungen zu überprüfen.

Detaillierte Informationen finden Sie unter :

https://www.wko.at/service/umwelt-energie/betriebsanlagengenehmigung-betreiberpflichten.html

Neben der Betriebsanlagengenehmigung können noch zusätzliche Bewilligungen nötig sein. Dazu zählen wasserrechtliche, naturschutzrechtliche, forstrechtliche oder baurechtliche Bewilligungen. Auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder Änderung der Flächenwidmung kann vorgeschrieben sein.

Das österreichische Umweltzeichen für Tourismusbetriebe zeichnet Gastronomiebetriebe für ihr Engagement in den Bereichen umweltfreundliches Management und sozialer Verantwortung aus. Dieses nationale Zeichen ist ein Projekt des Lebensministeriums (Bundesministerium für Land-und Forstwirtschaft, Umwelt-und Wasserwirtschaft). Es soll dazu beitragen, Qualität und Umweltbewusstsein in der österreichischen Tourismus-und Freizeit-wirtschaft zu fördern.

Die Qualität der Gastronomiebetriebe mit dem österreichischen Umweltzeichen beindruckt mit biologischer und regionaler Küche, der verantwortungsvollen Führung der Betriebe und gesunden, hochwertigsten Lebensmitteln. Das Verantwortungsbewusstsein der Betriebe zielt auf den Genuss für die Gäste, aber auch auf das Wohl der Mitarbeiter und der regionalen Umwelt und Wirtschaft.

Detaillierte Informationen finden Sie unter https://www.umweltzeichen.at