Neue Förderaktion der Kommunalkredit E-Mobilität für Betriebe und Vereine 2020

Fahrzeuge zur Personenbeförderung und zur Güterbeförderung
Im Rahmen einer gemeinsamen Förderungsaktion des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) und der Autoimporteure wird in den Jahren 2019 und 2020 die Anschaffung von PKW mit Elektro-, Brennstoffzellen- und Plug-In-Hybrid Antrieben sowie Range Extender für den betrieblichen Einsatz unterstützt.
Die Unterstützung setzt sich zusammen aus:
- „E-Mobilitätsbonusanteil“ der Fahrzeugimporteure beim Ankauf des Fahrzeuges, welcher unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen von Fahrzeugimporteuren gewährt wird.
- „E-Mobilitätsbonusanteil“ (E-Mobilitätsförderung) des Bundes aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
Ab 01.03.2019 sind die Online Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2020 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 24 Wochen der Antrag gestellt werden.
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